Sprechzeiten
Alle Besucherinnen und Besucher des Gerichts ab Vollendung des sechsten Lebensjahrs sind gemäß §§ 2 Abs. 2, 21 gemäß 6. SARS-CoV-2-EindV grundsätzlich verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen.
Darüberhinaus gelten die weiteren Hygieneregeln in den Häusern des Amtsgerichts, insbesondere mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander zu halten.
Im Eingangsbereich sind die Hände zu desinfizieren, bevor das Gebäude betreten wird.
Es wird dringend darum gebeten, das Gerichtsgebäude erst kurz vor Terminsbeginn zu betreten und danach umgehend wieder zu verlassen.
Die Beantragung von Zeugen-/Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigungen sowie in Beratungshilfeangelegenheiten ist b. a. W. nur schriftlich möglich.
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 i. V. m. § 1 Abs. 3 Sechste Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 12.02.2021(GVBl II Nr. 16 vom 12.02.2021) ist es erforderlich, die Besucher des Gerichts im Einlassbereich bzw. im Verhandlungssaal zu erfassen. Die Erfassungslisten werden nach Ablauf von 4 Wochen vernichtet. Sie werden nur ausgewertet, wenn bei einer/ einem Besucher/in oder Mitarbeiter/in ein Infektionsfall bekannt wird. Die Betroffenen werden dann informiert. Die Besucherliste steht hier oder im Downloadbereich unten auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung und kann vorausgefüllt zum Gericht – um auch evtl. Wartezeiten zu vermeiden – mitgebracht werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die regulären Sprechzeiten des
Amtsgericht Cottbus:
montags: 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags: 9.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
donnerstags: 9.00 – 12.00 Uhr,
Amtsgericht Cottbus - Zweigstelle Guben - :
montags: 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags: 14.00 – 17.00 Uhr
donnerstags: 9.00 – 12.00 Uhr,
können derzeit pandemiebedingt nur nach vorheriger fernmündlicher Ankündigung bzw. Terminvergabe wahrgenommen werden. Die telefonische Erreichbarkeit ist während der Sprechzeiten gegeben.
Bitte nehmen Sie deshalb unter der Ihnen bekannten Durchwahl oder unter folgender
Tel.-Nr. Kontakt auf:
0355/6372-0 (Gerichtsplatz 2 – Haus 1) und 0355/48542-0 (Thiemstraße 130 – Haus 2) sowie
03561/408-0 (Zweigstelle Guben).
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Bediensteten wird darum gebeten, soweit möglich von persönlichen Vorsprachen abzusehen und Ihr Anliegen schriftlich einzureichen.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Startseite.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Stand: 15.02.2021