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Willkommen beim Amtsgericht Cottbus!
Wir begrüßen Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Cottbus und freuen uns über Ihr Interesse.
Die Internetseite dient der ersten Orientierung und Hilfe in Rechtsangelegenheiten. Bei weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Amtsgericht Cottbus
Haus 1 (Verwaltung, Zivilgericht, Zwangsversteigerung, Nachlassabteilungen, Grundbuchabteilungen)
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus
Tel: 0355/63 720
Fax: 0355/63 72 200
Haus 2 (Familiengericht,Register)
Magazinstraße 28
03046 Cottbus
Tel.: 0355/63 720
Fax: 0355/63 72 399
Haus 3 (Straf-, Bußgeld- und Betreuungssachen)
Vom-Stein-Str.31
03050 Cottbus
Tel.: 0355/49 91 51 00
Fax: 0355/49 91 51 01
Zweigstelle Guben
Alte Poststraße 66
03172 Guben
Tel.: 03561/4 08-0
Fax: 03561/4 08 200
Es ist sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Bitte kalkulieren Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Es wird gebeten, das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen zu unterlassen.
Hinweise
1. Zum 01.01.2013 ist Artikel 2 des Brandenburgischen Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19.12.2011 (GVBl. I Nr. 32) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt sind u.a. für sämtliche Registersachen des Amtsgerichtsbezirks Königs Wusterhausen das Amtsgericht Cottbus (bisher: Amtsgericht Potsdam) zuständig.
2. Zum 01.04.2012 ist Artikel 4 des Brandenburgischen Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19.12.2011 (GVBl. I Nr. 32) in Kraft getreten.
Danach besteht in Guben ab 01.04.2012 eine Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus. Die Zweigstelle nimmt für die Stadt Guben, die Gemeinden Schenkendöbern und Jänschwalde die Geschäfte der streitigen und freiwilligen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit wahr.
Die bis 31.03.2012 am Amtsgericht Guben anhängigen Verfahren sind in der Regel auf die Zweigestelle in Guben übergegangen.
Die amtsgerichtliche Zuständigkeit für die Stadt Lieberose, die Gemeinden Jamlitz und Schwielochsee liegt ab dem 01.04.2012 bei dem Amtsgericht Lübben, Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben (Spreewald).
Stand: 23.04.2013


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