Aktueller Hinweis
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus bleibt es grundsätzlich bei den jeweiligen Sprechzeiten der/des jeweiligen Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollziehers.
Die Sprechzeiten werden dahingehend eingeschränkt, dass bis zunächst 31.08.2020
nur nach vorheriger fernmündlicher Ankündigung und Terminvergabe
diese wahrgenommen werden können. Darüber hinaus wird nur noch eine telefonische Erreichbarkeit gewährleistet.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Bediensteten wird darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen abzusehen und Ihr Anliegen schriftlich einzureichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Höhr
Direktor des Amtsgerichts
Bezirke
Einteilung der Gerichtsvollzieherbezirke :
Download:
Geschäftsverteilung der Gerichtvollzieher _ab_03_08_2020 (application/pdf 84.8 KB)
Büroanschriften und Sprechzeiten Gerichtsvollzieher Stand 22.06.2020 (application/pdf 84.9 KB)
Ortsverzeichnis mit Zuständigkeiten (application/pdf 40.7 KB)
Straßenverzeichnis Cottbus mit Zuständigkeiten (application/pdf 453.4 KB)
Straßenverzeichnis Forst (Lausitz) mit Zuständigkeiten (application/pdf 99.8 KB)
Straßenverzeichnis Spremberg ab 3_8_2020 (application/pdf 139.8 KB)
Gerichtsvollzieherbezirke
Die Gerichtsvollzieherbezirke des Amtsgerichtsbezirks Cottbus sind wie folgt zugewiesen:
- Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift des Zustellungsempfängers,
für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift des Auftraggebers. - Zustellungen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von demjenigen Gerichtsvollzieher erledigt, in dessen Bezirk der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern der Erstgenannte, wohnt bzw. seinen Sitz hat.
- Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.
Die Zuweisung erfolgt hier durch die Verteilerstelle.
Geschäftsverteilung der Gerichtvollzieher
Aufträge zur Zwangsvollstreckung richten Sie bitte mit dem dafür vorgesehen Formular (siehe unten Download: Vollstreckungsauftrag Geldforderung)
für den Bezirk des Amtsgerichts Cottbus an das
Amtsgericht Cottbus
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus
bzw.
für den Bezirk des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben - an das
Amtsgericht Cottbus
-Zweigstelle Guben -
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Alte Poststraße 66
03172 Guben
Die Zuweisung an den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt durch die Verteilerstelle.
Anfragen und Mitteilungen können unmittelbar an den zuständigen Gerichtsvollzieher gerichtet werden, sofern Ihnen bereits ein Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers bekannt ist.
Über die Navigationspunkte Bezirke (Download - Einteilung der Gerichtsvollzieher nach Orten, s.u.) und Geschäftsverteilung Gerichtsvollzieher (Download s.o.) finden Sie die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher nach Orten und zum Teil dort auch nach Straßen.